Wenn Ihr Fahrzeug durch Eigenverschulden, durch höhere Gewalt, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Wild, Diebstahl, Brand oder auf sonstige Art und Weise beschädigt wurde, ist oftmals die Erstellung eines Gutachtens für den Kaskoschadensfall erforderlich.
Im Kaskoschadensfall ist die Versicherung alllerdings nicht verpflichtet, die Kosten für einen von Ihnen beauftragten Sachverständigen zu tragen.
Wichtig: Bitte klären Sie deshalb vorher, ob die Kosten für den eigenen Gutachter übernommen werden.
Ersetzt werden in der Regel nur die reinen Reparaturkosten, sowie die einfachen Bergungs- und Schleppkosten. Sonstige Positionen wie Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung, Betriebsmittel und
andere, sind von der Leistung üblicherweise ausgeschlossen.
Sollten die Kosten für den unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl nicht übernommen werden, wird die Versicherung einen eigenen Schadensgutachter bestellen wollen. In diesem Fall
biete ich Ihnen gerne die Überprüfung des erstellten Gutachtens an.