Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden sollten Sie in jedem Fall einen eigenen unabhägigen Sachverständigen mit der Begutachtung des Schadens beauftragen.
Die hieraus resultierenden Kosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Sie dürfen sicher sein: Deren Gutachter rechnet nicht zu Ihren Gunsten!
Ein Gutachten im Haftpflicht-Schadensfall umfaßt folgende Punkte:
detaillierte Aufstellung der Reparaturkosten
notwendige Reparaturdauer
Wiederbeschaffungswert
Restwert
Wertminderung
Wenn die Sachlage klar ist und Sie an dem Unfall schuldlos sind, werden die entstehende Kosten direkt mit der Versicherung reguliert, so dass Ihnen keine Kosten entstehen und keine
Vorkasse erforderlich ist.